Rechtsprechung
BGH, 14.02.2023 - 2 StR 318/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 206a Abs. 1 StPO, § 467 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in kinderpornographischer Absicht; Aufhebung des Schuldspruchs in einigen Fällen; Entfallen der jeweiligen Einzelstrafaussprüche
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in kinderpornographischer Absicht; Aufhebung des Schuldspruchs in einigen Fällen; Entfallen der jeweiligen Einzelstrafaussprüche
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Aachen, 25.04.2022 - 201 Js 1278/21
- LG Aachen, 25.04.2022 - 65 KLs 8/22
- BGH, 14.02.2023 - 2 StR 318/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.12.2018 - StB 52/18
Strafklageverbrauch und prozessualer Tatbegriff bei mitgliedschaftlicher …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 2 StR 318/22
Umfasst werden aber auch alle damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die nach der Auffassung des Lebens eine natürliche Einheit bilden (st. Rspr.; vgl. etwa BGHSt 41, 292, 297 f.) und die in ihren Einzelgeschehnissen, aus denen sie sich zusammensetzen, so eng verknüpft sind, dass eine getrennte Aburteilung zu einer Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (BGH NStZ 2001, 436, 437; NStZ 2019, 354). - BGH, 12.12.2013 - 3 StR 531/12
Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Begriff "derselben Tat"
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 2 StR 318/22
bb) Nach ständiger Rechtsprechung bezeichnet die Tat im prozessrechtlichen Sinne den geschichtlichen sowie den damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzten Vorgang, auf den Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. BGHSt 59, 120, 124). - BGH, 08.02.2023 - 2 StR 136/21
Sexueller Missbrauch von Kindern (Konkurrenzen: Herstellung …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 2 StR 318/22
Sie hat dabei nicht erwogen, dass die jeweils am 30. Mai 2021 erfolgten Übersendungen an die verschiedenen Nutzer in engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen (Tatzeiten hinsichtlich Fall II. 7 der Urteilsgründe zwischen 11.39 Uhr und 12.10 Uhr, hinsichtlich II. 6 der Urteilsgründe 12.13 Uhr und 18.06 Uhr) und insoweit von einem vorab gefassten Tatentschluss getragen sein könnten (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Februar 2013 - 2 StR 136/21). - BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94
Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 2 StR 318/22
Umfasst werden aber auch alle damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die nach der Auffassung des Lebens eine natürliche Einheit bilden (st. Rspr.; vgl. etwa BGHSt 41, 292, 297 f.) und die in ihren Einzelgeschehnissen, aus denen sie sich zusammensetzen, so eng verknüpft sind, dass eine getrennte Aburteilung zu einer Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (BGH NStZ 2001, 436, 437; NStZ 2019, 354). - BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00
Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C …
Auszug aus BGH, 14.02.2023 - 2 StR 318/22
Umfasst werden aber auch alle damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die nach der Auffassung des Lebens eine natürliche Einheit bilden (st. Rspr.; vgl. etwa BGHSt 41, 292, 297 f.) und die in ihren Einzelgeschehnissen, aus denen sie sich zusammensetzen, so eng verknüpft sind, dass eine getrennte Aburteilung zu einer Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (BGH NStZ 2001, 436, 437; NStZ 2019, 354).